ACHTUNG - im Wintersemester 2020/21 gelten geänderte Bewerbungsfristen!
Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:
- für das Wintersemester 2020/21 der 20. August 2020, ansonsten der 15. Juli für die folgenden Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.
Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.