ACHTUNG - für das Wintersemester 2020/21 gelten geänderte Bewerbungsfristen!
Örtliches Vergabeverfahren
Für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängeder Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten folgende Fristen:
- für das Wintersemester 2020/21 der 20. August 2020, ansonsten der 15. Juli für die folgenden Wintersemester,
- 15. Januar für das kommende Sommersemester.
Zentrales Vergabeverfahren
Für die Bewerbung im Zentralen Vergabeverfahren (Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) gelten folgende Fristen:
- für das Wintersemester 2020/21 der 20. August 2020, ansonsten der 15. Juli für die folgenden Wintersemester; sind Sie eine sogenannte "Altabiturientin" oder ein Altabiturient, ist für das Wintersemester 2020/21 der 25. Juli 2020 der Bewerbungsschluss, ansonsten der 31. Mai für die jeweils folgenden Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester.
Ausnahmen
- Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt (z.B. der 1. oder 15. Mai).
- Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst an den Pädagogischen Hochschulen ist teilweise auch unterschiedlich festgelegt.
- Masterstudiengänge haben oft andere , zum Teil deutlich frühere Bewerbungstermine.
Die genauen Bewerbungs-, Annahme- und Einschreibefristen sowie die Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.