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Sie müssen die geänderte Satzung bei der Stiftungsbehörde schriftlich einreichen.

Hinweis: Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen, die steuerliche Aspekte betreffen, müssen Sie außerdem die vorherige Zustimmung des Finanzamtes einholen.

Die Stiftungsbehörde teilt Ihnen die Genehmigung der Satzungsänderung per Bescheid mit.