- Stiftungsgeschäft (dreifach)
- Stiftungssatzung (dreifach)
- Vermögensnachweis (zum Beispiel Bankbestätigung)
- Stellungnahme des zuständigen Finanzamts zur Gemeinnützigkeit der geplanten Stiftung
- gegebenenfalls Vollmacht (wenn Sie nicht in eigenem Namen tätig sind)
- bei Vereinen: zusätzlich Auszug aus dem Vereinsregister
Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stiftungsbehörde.