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für die Erlaubnis zur Feuerbestattung, sowie für die Ausnahmegenehmigung für die Bestattung der Urne auf See: die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes

Für die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat