- Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person beziehungsweise wenn der Wille nicht bekannt ist, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart; das heißt die verstorbene Person beziehungsweise die Angehörigen müssen zunächst eine Feuerbestattung wünschen.
- Verstorbene dürfen nur mit der Erlaubnis der zuständigen Stelle feuerbestattet werden.
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