Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
  • Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person beziehungsweise wenn der Wille nicht bekannt ist, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart; das heißt die verstorbene Person beziehungsweise die Angehörigen müssen zunächst eine Feuerbestattung wünschen.
  • Verstorbene dürfen nur mit der Erlaubnis der zuständigen Stelle feuerbestattet werden.