- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
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