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Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00

Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
  • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, zum Beispiel Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder