Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00
Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:
- Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, zum Beispiel Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder