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Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
  • Sie können als Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg eine vorläufige Zusage über einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg vorlegen, das heißt eine Ausbildungsstelle in Baden-Württemberg bescheinigt, dass eine Ausbildung vorbehaltlich der Zeugnisanerkennung vorgesehen ist. Allein der Nachweis über eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg ist nicht ausreichend. Oder
  • Sie können als Bürger der EU/EWR/Schweiz einen Nachweis über die Aufnahme im Bewerbungsverfahren für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung in Baden-Württemberg vorlegen oder
  • Sie haben sich als deutsche/r Staatsangehörige/r für ein Studium in Baden-Württemberg beworben oder wollen sich bewerben.

Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.