Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
- Sie können als Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg eine vorläufige Zusage über einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg vorlegen, das heißt eine Ausbildungsstelle in Baden-Württemberg bescheinigt, dass eine Ausbildung vorbehaltlich der Zeugnisanerkennung vorgesehen ist. Allein der Nachweis über eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg ist nicht ausreichend. Oder
- Sie können als Bürger der EU/EWR/Schweiz einen Nachweis über die Aufnahme im Bewerbungsverfahren für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung in Baden-Württemberg vorlegen oder
- Sie haben sich als deutsche/r Staatsangehörige/r für ein Studium in Baden-Württemberg beworben oder wollen sich bewerben.
Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.