Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung, beziehungsweise deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen wie beispielsweise:
- Arbeitsbücher,
- Versicherungsbücher,
- Legitimationsbücher,
- Arbeitgeberbescheinigungen,
- Zeugnisse, Studienbescheinigungen.
Zusätzlich, für die Anerkennung von
- Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder, Familienstammbuch
- Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,
- Zeiten des Wehrdienstes beziehungsweise Ersatzdienstes: entsprechende Bescheinigung (zum Beispiel Militärdienstbescheinigung).
Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient die Spätaussiedlerbescheinigung beziehungsweise der Vertriebenenausweis.
Wichtig: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechstel berücksichtigt werden.