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Jugendliche ausländische Staatsangehörige: Sie können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie

  • in Deutschland aufgewachsen oder
  • im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind.

Familienmitglieder von Angehörigen eines EU- oder EWR-Staates, die selbst einem EU-oder EWR-Staat angehören: Sie können

  • frei einreisen,
  • benötigen keine Aufenthaltserlaubnis und
  • dürfen in Deutschland arbeiten.

Familienmitglieder von Angehörigen eines EU- oder EWR-Staates, die keinem EU-oder EWR-Staat angehören: Sie dürfen

  • einreisen und
  • sich in Deutschland aufhalten.

Beachten Sie die Einreisebestimmungen.