- Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum(Typ D) beantragen.
- Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
- Anschließend erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres schon in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.
- Eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragen.
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