die Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde ist, je nach Versammlungsort,
- bei Stadtkreisen oder Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung,
- bei Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören: die Gemeinde-/Stadtverwaltung einer der beteiligten Gemeinden oder
- ansonsten das zuständige Landratsamt.