Für die Anzeige des Umgangs mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten werden die folgenden Informationen benötigt:
- Angaben zur anzeigenden Person beziehungsweise zum anzeigenden Unternehmen,
- Nachweise der eingeschränkten Fachkunde durch Vorlage der Bescheinigungen über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung für die betroffenen Mitarbeitenden.