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Inhalt

Für die Anzeige des Umgangs mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur anzeigenden Person beziehungsweise zum anzeigenden Unternehmen,
  • Nachweise der eingeschränkten Fachkunde durch Vorlage der Bescheinigungen über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung für die betroffenen Mitarbeitenden.