Um eine Anzeige von Sprengungen vorzunehmen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen entweder Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes sein oder
- Sie handeln als Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz zumindest im Auftrag des Inhabers einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (sogenannte verantwortliche Person für die Sprengung).
Hinweis: Die Erlaubnis oder der Befähigungsschein muss den entsprechenden Umgang abdecken: zum Beispiel Sprengen von Bauwerken oder Bauwerksteilen, allgemeine Sprengarbeiten für Sprengungen bei Straßenbaumaßnahmen.