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die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll

Beim Abbrennen auf Grundstücken, die nicht zu einer Gemeinde gehören, ist bei großen Kreisstädten die Stadtverwaltung und bei Verwaltungsgemeinschaften die Gemeindeverwaltung, ansonsten das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, zuständig.

Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich im Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.