Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen und Nachweise benötigt:
- Angaben zur antragstellenden Person, Personalausweis
- Angaben zur Aufbewahrung der explosionsgefährlichen Stoffe
- Angaben zur beabsichtigten Tätigkeit
- Nachweis über die Fachkunde: Nachweis über erfolgreiche absolvierten Fachkundelehrgang zur geplanten Tätigkeit
- Nachweis des Bedürfnisses: Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (für Wiederlader) beziehungsweise Mitgliedsbescheinigung des Vereins für Böller- und Vorderladerschützen oder Modellraketenbauer
- für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat: Vorlage einer Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind. Zum Beispiel ein Strafregisterauszug. Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.