Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Gefährdung
- Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
- das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet und erforderlich sein, diese Gefährdung zu mindern.
- Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden