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Sie müssen die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.

Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums
  • Stellungnahme des Zollkriminalamtes
  • Stellungnahme des Landeskriminalamts
  • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz

Die Sachkunde und das Bedürfnis müssen Sie selbst nachweisen.

Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, hat sie ein

  • amts- oder fachärztliches oder
  • fachpsychologisches Zeugnis zu verlangen.

Hinweis: Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen Sie für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis außer in wenigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.