- § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Persönliche Eignung
- § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 36 Aufbewahren von Waffen und Munition
Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste