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Inhalt
  • Gebühren nach Bearbeitungsdauer und gestaffelten Stundensätzen: EUR 47,00 - 67,00,
    höchstens EUR 2.500
  • Gebühr für Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung: höchstens EUR 250,00
  • bei außergewöhnlichem Aufwand für die Prüfung: erhöhte Gebühr, höchstens doppelter Betrag
  • Auslagenersatz (zum Beispiel Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge)
  • Umschreibung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Änderung des Veranstaltungsortes):
    EUR 40,00
  • pro Abdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: EUR 25,00

Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nach Beginn und vor Beendigung der Prüfung zurückziehen, müssen Sie Gebühren für die Prüfung des Antrags zahlen.