- Gebühren nach Bearbeitungsdauer und gestaffelten Stundensätzen: EUR 47,00 - 67,00,
höchstens EUR 2.500 - Gebühr für Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung: höchstens EUR 250,00
- bei außergewöhnlichem Aufwand für die Prüfung: erhöhte Gebühr, höchstens doppelter Betrag
- Auslagenersatz (zum Beispiel Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge)
- Umschreibung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Änderung des Veranstaltungsortes):
EUR 40,00 - pro Abdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: EUR 25,00
Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nach Beginn und vor Beendigung der Prüfung zurückziehen, müssen Sie Gebühren für die Prüfung des Antrags zahlen.