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Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
  • Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
  • Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters

Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.