Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
- Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
- Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.