die untere Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörden sind, je nach dem Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll,
- die Stadtverwaltung,
- das Landratsamt oder
- die Verwaltungsgemeinschaft, sofern sie mehr als 20.000 Einwohner hat.
Bei Wochenmärkten erfolgt die Festsetzung durch die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, und durch die Verwaltungsgemeinschaften.