Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

die untere Verwaltungsbehörde

Untere Verwaltungsbehörden sind, je nach dem Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll,

  • die Stadtverwaltung,
  • das Landratsamt oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft, sofern sie mehr als 20.000 Einwohner hat.

Bei Wochenmärkten erfolgt die Festsetzung durch die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, und durch die Verwaltungsgemeinschaften.