Sie müssen die Festsetzung beantragen; dies kann schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle einen Zugang eröffnet, elektronisch erfolgen. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Veranstalters
- Datum, Dauer (Beginn und Ende), Uhrzeit (tägliche Öffnungszeiten) und Ort der Veranstaltung
- Gegenstand der Veranstaltung ( Beschreibung der Veranstaltung nach ihren Merkmalen)
- Insbesondere: Angaben zum Waren- und Leistungsangebot
Einige Verwaltungsbehörden bieten ein Formular an beziehungsweise stellen es online zum Download zur Verfügung.
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Festsetzung kann im öffentlichen Interesse mit Auflagen verbunden werden; dies ist auch nachträglich möglich.
Achtung: Die Festsetzung der Veranstaltung verpflichtet Sie als Veranstalter zur Durchführung.