Fügen Sie Ihrem Antrag bei:
- Lebenslauf
- Nachweis über die erforderliche Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach
- wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfung als Markscheiderin oder Markscheider abgelegt haben: Gleichwertigkeit der entsprechenden Ausbildung außerhalb Deutschlands; die Bewertung erfolgt durch das Umweltministerium innerhalb des Verfahrens (erforderliche Unterlagen siehe unten)
- ärztliches Zeugnis
- bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):
- ein in diesem Staat erforderliches ärztliches Zeugnis oder
- eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über ihre körperliche und geistige Gesundheit
- bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):
- Erklärung, dass Sie bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt haben
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Erklärung über den bestehenden oder vorgesehenen Ort der Niederlassung mit allen Zweig- und Außenstellen
Hinweis: Die zuständige Stelle kann unter Umständen auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Zusätzlich bei Antragstellern/Antragstellerinnen mit ausländischem Berufsabschluss zur Bestätigung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation:
Für die Bewertung der Gleichwertig sind folgende Unterlagen erforderlich:
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- ein Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- soweit vorhanden eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat
- eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs gestellt wurde, sowie ein gegebenenfalls erteilter Bescheid
Hinweis: Legen Sie die Unterlagen 2 bis 6 in Form von Kopien vor oder übermitteln Sie diese elektronisch. Legen Sie von den Unterlagen 3 bis 5 Übersetzungen in deutscher Sprache vor. Darüber hinaus können von den Unterlagen nach 2 und allen nachgereichten Unterlagen Übersetzungen in deutscher Sprache verlangt werden.
Sie müssen die Übersetzungen von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen lassen.
Darüber hinaus können gegebenenfalls weitere erforderliche Informationen angefordert werden.