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Die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider müssen Sie schriftlich bei der für die Anerkennung zuständigen Stelle beantragen. Sie müssen den Antrag handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Das Verfahren kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden.

Bei antragstellenden Personen mit ausländischem Berufsabschluss muss das Umweltministerium die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation bestätigen. Die Bewertung der Gleichwertigkeit erfolgt im Rahmen der Entscheidung über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider.
Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag auf Anerkennung bei.
Sie bekommen über den Eingang binnen eines Monats eine Empfangsbestätigung.

Sie können vom Umweltministerium auf Antrag auch einen gesonderten Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit erhalten.

Über die erfolgte Anerkennung erhalten Sie eine Urkunde.
Die zuständige Stelle trägt Sie in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ein. Darin sind Namen und Anschriften der Niederlassungen der
anerkannten Markscheiderinnen und Markscheider vermerkt.