Sie möchten Tätigkeiten, die nach dem Bundesberggesetz oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten sind, in Baden-Württemberg ausüben?
Dafür benötigen Sie eine Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider.
Verfügen Sie über eine entsprechende ausländische Berufsqualifikation, müssen Sie prüfen lassen, ob diese den Voraussetzungen zur Anerkennung entspricht.