Den Antrag auf Zulassung zum privaten oder zur privaten Sachverständigen für Gegenproben müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Die zuständige Stelle überprüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen, und teilt Ihnen die Entscheidung mit.
Bei positiver Entscheidung veröffentlicht sie die Zulassung
- im Verzeichnis der für den Bereich des Landes Baden-Württemberg zugelassenen Sachverständigen zur Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben (Gegenproben) und
- in der bundesweiten Liste der von den Bundesländern zugelassenen Gegenprobensachverständigen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.