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  • Sie müssen entweder
    • staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beziehungsweise staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder
    • approbierter Tierarzt oder approbierte Tierärztin mit einer Fachtierarztbefähigung
      • im für die Zulassung beantragten Untersuchungsgebiet oder
      • für öffentliches Veterinärwesen sein oder
    • über einen naturwissenschaftlichen Universitätsabschluss verfügen Sie müssen durch geeignete Unterlagen einschlägige Fach- und Rechtskenntnisse nachweisen.
  • Sie müssen über eine mindestens zweijährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung auf dem beantragten Untersuchungsgebiet verfügen.
  • Sie müssen über ein geeignetes akkreditiertes Prüflaboratorium verfügen, das eine für das beantragte Untersuchungsgebiet entsprechende Akkreditierung aufweist.
  • Sie müssen zuverlässig sein und es dürfen keine Interessenkollisionen zu erwarten sein.
  • Sie dürfen nicht in der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und -untersuchung tätig sein.