Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung - BauSVO)
Gebührenverzeichnis zur GebVO (Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände):
- Nr. 13.7 Anerkennung als Sachverständiger nach § 2 der Bausachverständigenverordnung