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Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung - BauSVO)

Gebührenverzeichnis zur GebVO (Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände):

  • Nr. 13.7 Anerkennung als Sachverständiger nach § 2 der Bausachverständigenverordnung