- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Kopien des Abschlusszeugnisses der Ausbildungsstätte sowie aller Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
- Für Angehörige aus EU-/EWR-Staaten zusätzlich:
- Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Sachverständige zur Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen im Heimatland (zum Zeitpunkt der Vorlage darf die Tätigkeit nicht untersagt sein) und
- Nachweise über die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen
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