- Umsatzsteuererklärung:
Abgabefristen für Umsatzsteuererklärungen, die durch nicht steuerlich beratene Unternehmen erstellt werden:
- Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 31.07.2025,
- für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 31.07.2026,
- für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 31.07.2027.
Falls Sie eine Steuerberatung oder andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Umsatzsteuererklärung beauftragen:
- Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 30.04.2026,
- für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 28.02.2027,
- für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 29.02.2028.
Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende Termine.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/ Vierteljahr). Im Fall einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist um einen Monat.