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  • Umsatzsteuererklärung:

Abgabefristen für Umsatzsteuererklärungen, die durch nicht steuerlich beratene Unternehmen erstellt werden:

  • Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 31.07.2025,
  • für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 31.07.2026,
  • für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 31.07.2027.

 

Falls Sie eine Steuerberatung oder andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Umsatzsteuererklärung beauftragen:

  • Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 30.04.2026,
  • für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 28.02.2027,
  • für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 29.02.2028.

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende Termine.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung:
    Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/ Vierteljahr). Im Fall einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist um einen Monat.