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Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Ihr unterliegen unter anderem

  • die Lieferungen (zum Beispiel Verkäufe von Waren) und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturen, Beratungsleistungen und so weiter), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus dem Nicht-EU-Drittland (die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll) und
  • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union (sogenannter innergemeinschaftlicher Erwerb).

Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Nettopreis, auf den die Umsatzsteuer ausgeschlagen wird. Sofern ein Bruttopreis (das heißt die Umsatzsteuer ist hierin bereits enthalten) vereinbart wurde, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden.

In Deutschland gibt es folgende Steuersätze:

  • Den allgemeinen Steuersatz von 19 %, dem die meisten Umsätze unterliegen,
  • den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt insbesondere auf Umsätze für den menschlichen Grundbedarf (zum Beispiel die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr) sowie
  • den Steuersatz von 0 % für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (sogenannter Nullsteuersatz). Dieser wurde ab dem 01.01.2023 eingeführt.