Die Gewerbesteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli übermitteln.
Sie müssen vierteljährlich zu folgenden Terminen eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Die Vorauszahlungsrate pro Termin beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die die Gemeinde für das letzte Jahr errechnet hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr müssen Sie dementsprechend eine Nachzahlung leisten oder Sie erhalten eine Gutschrift.
Hinweis: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit und endet mit dem Einstellen des Betriebs. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht regelmäßig mit der Eintragung in das Handelsregister und endet erst mit der Beendigung jeglicher Tätigkeit.