Unter das Gewerbesteuergesetz fällt jedes Gewerbe, soweit Sie es im Inland betreiben.
Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie
- selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln,
- Ihre Tätigkeit nicht als Ausübung
- der Land- und Forstwirtschaft,
- eines freien Berufs,
- einer anderen selbständigen Arbeit oder
- der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist und
- Sie sich am Wirtschaftsleben werbend beteiligen.
Hinweis: Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind bereits aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetriebe anzusehen. Auf die Art ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG).
Personengesellschaften unterhalten nur einen einzigen Gewerbebetrieb. Übt eine Personengesellschaft neben der gewerblichen noch eine andere Tätigkeit aus, gilt diese auch als gewerbliche Tätigkeit.