- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie staatliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration.
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
- wenn erforderlich auf Anforderung der Ausländerbehörde: Die Bundesagentur für Arbeit stimmt dem Aufenthaltstitel zu.
- wenn erforderlich: Berufsanerkennung und Berufszulassung für Ihre Berufsqualifikation
Hinweis: Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ihre Zulassung richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt.
In bestimmten Berufen oder bei Angehörigen bestimmter Staaten liegt die Zulassung zur Beschäftigung im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie kann sie in Einzelfällen zulassen, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Beschäftigung besteht.