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Inhalt
  • Die Maßnahme
    • umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden und in Ausnahmefällen 54 Zeitstunden und
    • darf zehn Zeitstunden pro Woche mit höchstens drei Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Können Fördergruppen aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht während der Regelantragsfrist (30. November) gebildet und beantragt werden, ist eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich. In diesem Fall sind Förderumfänge ab 27 Zeitstunden förderfähig.
  • Es dürfen nicht mehr als sieben Kinder die Gruppe besuchen.
  • Die Maßnahme muss
    • in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule beziehungsweise in deren Nähe stattfinden,
    • auf Deutsch durchgeführt werden und
    • auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin beziehungsweise des Schülers abgestimmt sein. Eine entsprechende Bestätigung der Schule muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Die Träger planen, organisieren und führen die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch.