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Inhalt
  • 15. November bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres
  • Dies gilt für Gruppen, die zu Beginn eines Schuljahres weitergeführt werden, und für Gruppen, die neu eingerichtet werden und nach den Sommerferien bis zum 15. November ihren Betrieb aufnehmen. .
  • Anträge, die nach dem 31. Dezember des laufenden Schuljahres beim Regierungspräsidium eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.