- Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
- Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
- Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden am Nachmittag bezuschusst werden.
- Die Betreuungszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr.
- Die flexible Nachmittagsbetreuung muss im Rahmen des Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde erfolgen.
Inhalt