- Förderrichtlinie des Kultusministeriumsüber die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von - Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule - Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) (Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken)
- § 4 a Schulgesetz (SchG) (Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen) )
- § 8 a Schulgesetz (Gemeinschaftsschule)
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