- für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
- Stellen Sie den Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres.
- Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
- für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
- Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.
Inhalt