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Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Sie haben die angestrebte Abschlussprüfung weder bereits mit Erfolg noch zweimal erfolglos abgelegt.
  • Sie würden durch die Schulfremdenprüfung diese Prüfung nicht eher ablegen, als Sie es bei normalem Schulbesuch könnten.

Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (z. B. um eine bessere Note zu bekommen).

Zusätzlich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, abhängig vom angestrebtem Abschluss:

  • Für den Hauptschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit entsprechendem Bildungsgang (mehr).
    Ausnahme:
    • Sie besuchen die 9. Klasse eines Gymnasiumsund Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet; bei Nichtversetzung müssten Sie das Gymnasium verlassen,
  • Für den Werkrealschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
  • Für den Realschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
    Ausnahme:
    • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,
    • Ihre Versetzung ist gefährdet und
    • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.
  • Für die Hochschulreife (Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife):
    Sie besuchen im Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium bzw. keine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, kein Abendgymnasium und auch kein Kolleg. Sie haben in Baden-Württemberg Ihren ständigen Wohnsitz oder wurden an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet.