für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
- erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
- eine Meisterprüfung
- eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
- bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
- erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
- grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- das Bestehen einer Eignungsprüfung