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Inhalt
  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
    Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte
    • mit mindestens drei Personen oder
    • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
  • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
    Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.

Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:

  • Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.
  • Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.