Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.