- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht.
- Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushaltes. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können anerkannt werden.
- Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre).
- Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben.
- Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde.
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