Sie benötigen keine staatliche Genehmigung oder Bestätigung für die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen.
Möglicherweise benötigen Sie aber eine schriftliche Auskunft über die Führung Ihres Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen, zum Beispiel zur Vorlage bei
- Einwohnermelde- und Standesämtern,
- Berufskammern und
- Berufsverbänden.
Stellen Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag an das Wissenschaftsministerium und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.