- Der Unternehmer oder die Unternehmerin sowie die Vertretungsbefugten müssen persönlich zuverlässig sein.
- Die private Schule steht in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den bestehenden öffentlichen Schulen zurück. Dies gilt auch für die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehrkräfte.
- Eine Sonderung der Schüler und Schülerinnen nach den Besitzverhältnissen der Eltern wird nicht gefördert.
- Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte muss genügend gesichert sein.
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