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Inhalt

Schulgesetz:

  • § 15 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen
  • § 82 Feststellung des Anspruchs
  • § 83 Beginn und Dauer der Pflicht zum Besuch der Sonderschule

§ 9 Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO) (Überprüfung und Aufhebung)