Beantragt die bisher besuchte Schule die Aufhebung des Anspruchs, muss sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Bericht über das Lernverhalten
- Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
- Vorschlag zur zukünftigen Klasseneinstufung mit Empfehlungen für die weitere Förderung
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.