Beantragt die bisher besuchte Schule die Aufhebung des Anspruchs, muss sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Dokumentation der durchgeführten Fördermaßnahmen
- Bericht über das Lernverhalten und den
- Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
- Empfehlungen für die weitere Förderung
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.